Teichordnung

 

01.Fischereischeinpflicht

02.Das mutwillige Reißen der Fische ist strengstens verboten

03.Anfüttern strengstens verboten!

04.Das Schlachten der Fische am Gewässer ist streng untersagt!

05.Köderfische sind nicht erlaubt.

06.Bitte verlassen Sie Ihren Angelplatz sauber.

07.Begehung des Geländes nur innerhalb der
Angelgrenzen erlaubt.

08.Für Beschädigungen an Ufer, Böschung usw. ist der
Tagesschein-Inhaber  haftbar

09.Das Fangen der Fische mit dem Kescher ist verboten!

10.Angelberechtigt ist nur der Scheininhaber!

11.Graskarpfen und Marmorkarpfen sind zurückzusetzen.

12.Der Angelschein ist nicht übertragbar.

13.Mindestmaß für Zander 50 cm.

14.Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen
zugelassen.

15.Müll wie z. b. kaputte Stühle, Angelschirme oder Angelständer
sind wieder mit zu nehmen.